Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Loris Hundeparadies nimmt nur gut sozialisierte Hunde für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.
    Der Hund wird während seines Aufenthaltes nach bestem Wissen und Gewissen artgerecht, liebevoll betreut und gepflegt.
  2. Loris Hundeparadies nimmt keine läufige Hündinnen in Pension.
    Für Hündinnen die während ihres Aufenthalts bei uns läufig werden, wird der Mehraufwand mit zusätzlich CHF 80.-- pro Tag zum Tagespreis verrechnet.
  3. Welpen und Junghunde nehmen wir nur nach Absprache in Pension.
  4. Bei Erstlingshunden ist ein Probelauf von mindestens zwei Tagen, inkl. einer Übernachtung zwingend. Berechnet werden dafür 2 Tage.
  5. Futter, Medikamente und Verbandszeug für den Hund müssen vom Besitzer mitgebracht werden.
  6. Loris Hundeparadies ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und auf die Eintragungen im Impfpass.
  7. Die Vereinbarung behält ihre Gültigkeit für spätere Unterbringungen bei.
  8. Es ist der Betreuungsperson vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund mit anderen Hunden verträglich ist. Ebenso liegt es im Ermessen der Betreuungsperson, individuelle Hundegruppen zusammen zu stellen oder die Hunde einzeln zu halten.
  9. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (alte sowie neue Verletzungen, Krankheit etc.) Insbesondere über die zu Verabreichung von Medikamenten.
  10. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben und wird bei Abholung des Hundes zurückgegeben.
  11. Loris Hundeparadies übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für allfällige Schäden welche am Tier durch eine Krankheit,  Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall (z.B. Beisserei) entstehen.
  12. Loris Hundeparadies übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden welche durch das Tier an Drittpersonen entstehen.
    Die Tierhalterhaftung gemäss Art. 56 OR1 liegt ausschliesslich beim Eigentümer des Hundes.
  13. Erkrankt ein Tier, so ist Loris Hundeparadies ermächtigt einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Besitzers und sind bei Abholung des Tieres bar zu begleichen.
  14. Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
  15. Loris Hundeparadies übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.)
  16. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt.
  17. Verlängerung des Aufenthaltes muss mitgeteilt werden.
  18. Der Pensionsbetrag ist beim bringen des Hundes in Bar fällig. Bring- und Holtag werden als ganze Tage verrechnet. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen bei Abholung des Hundes bar beglichen werden.
  19. Die Preisliste ist ein Bestandteil der AGB.
  20. Gerichtsstand ist Liestal, Basel Land.
     
Familie Laurence Gaudin, Buckterstrasse 94, 4445 Häfelfingen, +41 (0) 79 262 85 15